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@@ -19,12 +19,17 @@ This repository provides technical information for the Electronic Health Record
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This branch relates to a particular release in context of **ePA version 3** ('ePA für alle')
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The provided content comprises normative and supplementary resources for the **Basic Services** Entitlement, Constraints and Consent Decision Management, Device Registration, and the Audit Event Service.
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-
For resources related to ePA data management see further associated repositories:
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+
For resources related to ePA data management see further associated repositories:</br>
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(follow links in [Branchinformation.md](./Branchinformation.md))
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-**ePA-Medication** medication related resources</br>
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-**ePA-XDS-Document** xds document related resources</br>
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-**Simplifier** all FHIR profiles for ePA
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+
For details about health record relocation see:</br>
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+
(follow link in [Branchinformation.md](./Branchinformation.md))
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-**ref-ePA-HealthRecordMigration** encryption and content of export package for relocation
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+
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+
</br>
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The current branch accompanies a particular release of specification documents of ePA version 3 (a set of normative specification documents for components, product types and vendor types) published on the [gematik Fachportal](https://fachportal.gematik.de/) (see [Branchinformation.md](./Branchinformation.md) for specific version information and links).
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The content in /src is normative in context of requirements defined by those specification documents and is essential for product approvals. Any other content is for information. Normative content here, the associated repositories and the documents together form a single product release of the Electronic Health Record system for an approval process.
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The affected and covered product types are **ePA-Aktensystem** and **ePA-Frontend des Versicherten**.
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@@ -37,11 +37,11 @@ Der Versicherte kann der Akte insgesamt widersprechen, diesen Widerspruch aber a
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Der Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch den Kostenträger wird durch die Systeme des Kostenträgers verwaltet und durchgesetzt.
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Die Wahrnehmung - auch das Zurücknehmen - von Widersprüchen sind für den Versicherten grundsätzlich möglich. Er kann dies einerseits durch die Nutzung des ePA-FdV selbst durchführen oder andererseits die Ombudsstelle beauftragen, dass dies durchgeführt wird.
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Die Wahrnehmung - auch das Zurücknehmen - von Widersprüchen sind für den Versicherten möglich. Er kann dies einerseits durch die Nutzung des ePA-FdV selbst durchführen oder andererseits die Ombudsstelle beauftragen, dass dies durchgeführt wird.
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-
Die im Aktensystem hinterlegten Widerspruchsinformationen können mit dem ePA-FdV durch den Versicherten bzw. den berechtigten Vertreters geändert werden.
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Die im Aktensystem hinterlegten Widerspruchsinformationen können mit dem ePA-FdV durch den Versicherten bzw. den berechtigten Vertreter geändert werden.
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Die Widerspruchsinformationen teilen sich auf in Widersprüche gegen Versorgungsprozesse (derzeit ausschließlich Medikationsprozess) und in sonstige Widersprüche. Nur Widersprüche gegen Versorgungsprozesse werden in den *Information Service* gespiegelt.
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Die Widerspruchsinformationen teilen sich auf in Widersprüche gegen Versorgungsprozesse (derzeit ausschließlich Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess sowie Einstellung Daten E-Rezept-Fachdienst) und in sonstige Widersprüche. Nur Widersprüche gegen Versorgungsprozesse werden in den *Information Service* gespiegelt.
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[discrete]
@@ -55,22 +55,21 @@ Das ePA-Aktensystem reagiert bei Widersprüchen wie folgt:
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[caption="Tabelle {counter:table-number}: "]
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.Auswirkungen von Widersprüchen auf bestehende Daten
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-
[cols="3,10",options="header"]
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[cols="4,9",options="header"]
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|===
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| Funktion | Auswirkung
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| Akte gesamt | Löschen der gesamten Akte inklusive Dokumente und Daten
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| Medikationsprozess | Sperren des Zugriffs auf den Medication Service und den Medikationsplan
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| Einstellung Daten E-Rezept-Fachdienst | Löschen aller bisher gesammelten Daten zum Medikationsprozess sowie des Medikationsplans sowie Aktivierung des Widerspruchs zum Medikationsprozess
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| Abrechnungsdaten | Abrechnungsdaten bleiben in der Akte erhalten
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| Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess | Sperren des Zugriffs durch Leistungserbringer auf die elektronische Medikationsliste und den eMP. Alle bisher gesammelten Daten zum digital gestützten Medikationsprozess und dem eMP bleiben erhalten. Versicherte und deren Vertreter können weiter auf die elektronische Medikationsliste und den eMP zugreifen.
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| Einstellung Daten E-Rezept-Fachdienst | Es werden vom E-Rezept-Fachdienst keine Verordnungsdaten oder Dispensierinformationen mehr in die Akte übermittelt. Löschen aller bisher gesammelten Daten zum digital gestützten Medikationsprozess sowie automatische Aktivierung des Widerspruchs zur Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess.
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| Abrechnungsdaten | Der Kostenträger stellt keine Abrechnungsdaten mehr in die Akte ein. Die bisher eingestellten Abrechnungsdaten bleiben in der Akte erhalten.
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|===
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-
Beim Zurücknehmen des Widerspruchs zur Akte insgesamt wird eine neue Akte durch den Kostenträger angelegt. Beim Zurücknehmen der anderen Widersprüche werden die entsprechenden Funktionen wieder ausgeführt. Wird der Widerspruch zum Medikationsprozess oder zur Einstellung von Daten durch den E-Rezept-Fachdienst zurückgenommen, werden beide Funktionen gesamthaft aktiviert.
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Beim Zurücknehmen des Widerspruchs zur Akte insgesamt wird eine neue Akte durch den Kostenträger angelegt. Beim Zurücknehmen der anderen Widersprüche werden die entsprechenden Funktionen wieder ausgeführt. Wird der Widerspruch zur Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess zurückgenommen, wird ein ggf. vorhandener Widerspruch zur Einstellung von Daten durch den E-Rezept-Fachdienst automatisch zurückgenommen.
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[discrete]
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===== Ändern von Widerspruchsinformationen über die Ombudsstelle
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Versicherte, die über kein ePA-FdV verfügen, können Widersprüche gegen einzelne Versorgungsprozesse (derzeit nur der Medikationsprozess) sowie das Einstellen von Verordnungsdaten und Dispensierinformationen durch den E-Rezept-Fachdienst gegenüber der Ombudsstelle ihres Kostenträgers erklären. Diese setzt den entsprechenden Widerspruch nach erfolgreicher Authentifizierung durch das *Consent Management* in der Akte des Versicherten. Die Wirkung ist dabei dieselbe, wie bei der Verwaltung der Widersprüche über das ePA-FdV.
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Versicherte, die über kein ePA-FdV verfügen, können Widersprüche gegen einzelne Versorgungsprozesse (derzeit nur der Medikationsprozess sowie Einstellung Daten E-Rezept-Fachdienst) gegenüber der Ombudsstelle ihres Kostenträgers erklären. Diese setzt den entsprechenden Widerspruch nach erfolgreicher Authentifizierung durch das *Consent Management* in der Akte des Versicherten. Die Wirkung ist dabei dieselbe, wie bei der Verwaltung der Widersprüche über das ePA-FdV.
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@@ -69,7 +69,7 @@ Die Befugnisse für den Kostenträger, für den E-Rezept-Fachdienst und den Vers
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Unter Verwendung der Suche von Leistungserbringerinstitutionen (LEI) über den Verzeichnisdienst *VZD FHIR-Directory* sucht der Versicherte oder ein berechtigter Vertreter zunächst den neu zu befugenden Nutzer (d.h. eine Leistungserbringerinstitution, Institution des Öffentlicher Gesundheitsdienstes oder eine Institution der Arbeits- und Betriebsmedizin). Das *ePA-FdV* erzeugt dann eine neue Befugnis mit der Telematik-ID aus dem *VZD FHIR-Directory* mit der gewünschten Laufzeit und signiert diese mit Hilfe des Signaturdienstes (SigD). Nach erfolgreicher Anmeldung am Aktensystem wird die Befugnis im *Entitlement Management* registriert.
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Der Versicherte bzw. ein berechtigter Vertreter kann die Laufzeit der neuen Befugnis flexibel festlegen oder aber eine dauerhafte Gültigkeit wählen. Die Befugnis für eine DiGA gilt immer bis zu deren Entzug. Die Laufzeit für Befugnisse der Institutionen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Institutionen der Arbeits- und Betriebsmedizin ist auf drei Tage begrenzt und kann vom Versicherten nicht verändert werden.
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Der Versicherte bzw. ein berechtigter Vertreter kann die Laufzeit der neuen Befugnis flexibel festlegen oder aber eine dauerhafte Gültigkeit wählen. Die Befugnis für eine DiGA gilt immer bis zu deren Entzug.
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Fügt ein Vertreter einen Eintrag zum Befugniskontext des Versicherten hinzu, ist für den Namen des Ausstellers im Eintrag des Befugniskontexts der Name des Vertreters anzugeben.
@@ -107,7 +107,7 @@ Die "ePA für alle" realisiert technisch einen souveränen, sicheren und möglic
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Dieses Dokument beschreibt wesentliche Kernmechanismen, Basisfunktionalitäten sowie technische Konzepte zu den Diensten des ePA-Aktensystems und den beteiligten Client-Systemen der Fachanwendung ePA.
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Eine wesentliche Neuausrichtung der aktuellen ePA-Architektur ist die Unterstütztung von digital gestützten Versorgungsprozessen – initial unterstützt die "ePA für alle" den digital gestützten Medikationsprozess. Weiterhin basiert die ePA-Architektur auf eine stringente Serviceorientierung innerhalb des ePA-Aktensystems und einer weiterentwickelten, modernen Sicherheitsarchitektur.
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Eine wesentliche Neuausrichtung der aktuellen ePA-Architektur ist die Unterstützung von digital gestützten Versorgungsprozessen – initial unterstützt die "ePA für alle" den digital gestützten Medikationsprozess. Weiterhin basiert die ePA-Architektur auf eine stringente Serviceorientierung innerhalb des ePA-Aktensystems und einer weiterentwickelten, modernen Sicherheitsarchitektur.
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=== Zielgruppe
@@ -286,7 +286,7 @@ Der *Information Service* stellt weiterhin lesend die Konfigurationseinstellunge
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=== Protokollierung für den Versicherten
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Zum Zwecke der Datenschutzkontrolle werden alle versuchten und getätigten Zugriffe auf die Daten des Versicherten im ePA-Aktensystem protokolliert.
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Die Protokolleinträge können durch den Versicherten oder durch einen befugten Vertreter über das ePA-FdV eingesehen werden. Versicherte ohne ein ePA-FdV können bei ihrer zuständigen Ombudsstelle beantragen, die Protokolldaten zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der Zugriff auf die Protokoldaten durch andere Akteure ist technisch ausgeschlossen.
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Die Protokolleinträge können durch den Versicherten oder durch einen befugten Vertreter über das ePA-FdV eingesehen werden. Versicherte ohne ein ePA-FdV können bei ihrer zuständigen Ombudsstelle beantragen, die Protokolldaten zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der Zugriff auf die Protokolldaten durch andere Akteure ist technisch ausgeschlossen.
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