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</ul>
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<div class="content">
<header class="align-center">
<h2>AI-Strategie der EU und Gender Bias</h2>
</header>
<p>Vielfach finden sich in der populären Fachpresse Fragen wie <a href="https://www.lbbw.de/artikelseite/maerkte-verstehen/frauen-in-der-techbranche_aaffrrrvyd_d.html">„Ist Künstliche Intelligenz frauenfeindlich?“</a> oder <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/kuenstliche-intelligenz-die-folgen-maennlicher-dominanz-16498596.html" class="btn btn-link">„Männer entwickeln Dinge, die für Männer gut sind“</a>. In der Tat können – wie auch die EU-Kommission in ihrer „Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ (2020) betont – Algorithmen und damit verbundenes maschinelles Lernen zu geschlechterspezifischen Diskriminierungen beitragen, diese wiederholen oder verstärken, weil sie auf einer bestimmten Datenauswahl beruhen oder weil dies den Programmierern möglicherweise gar nicht bewusst ist. Präziser unterscheidet man <a href="https://www.oliverwyman.com/our-expertise/insights/2020/mar/gender-bias-in-artificial-intelligence.html" class="h"> zwei Komponenten der Vorurteilsbehaftung Künstlicher Intelligenz</a>, nämlich einerseits die möglicherweise vorurteilsbehaftete Entscheidung durch KI-Systeme (zB aufgrund der Datenbasis für das „Machine Learning“) und andererseits die Verstärkung von Stereotypen durch KI-Systeme (zB die weiblichen Stimmen der virtuellen Assistenten). </p>
<p>Eine menschenzentrierte KI-Strategie muss diese Faktoren mitberücksichtigen und bereinigen. Dies ist auch der Ansatz der Europäischen Union, der hier kurz als „Startpunkt“ für einen Ausflug in die KI-Strategie der EU und die Frage des Gender Bias umrissen werden soll. Unter der Überschrift <a href="https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/artificial-intelligence"> „Shaping Europe’s digital future“</a> befasst sich die Europäische Union seit mehreren Jahren allgemein auch mit Fragen der Künstlichen Intelligenz. Die Thematik erstreckt sich freilich in zahlreiche Einzelthemen auch zwar nicht nur im Hinblick auf technologische Aspekte, sondern auch im Bereich der Rechts-, Gesellschafts- und Sozialpolitik. In der grundlegenden Mitteilung der Kommission <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2018%3A237%3AFIN"> „Künstliche Intelligenz für Europa“</a> aus dem Jahr 2018 betont die EU-Kommission dementsprechend auch den Begriff der „Werte als Grundlage der Nutzung neuer Technologien“ und führt aus:</p>
<p style="padding-left: 3%;">„Wie jede revolutionäre Technologie können einige KI-Anwendungen neue ethische und rechtliche Fragen aufwerfen, die etwa die Haftung oder potenziell parteiische Entscheidungen betreffen. Die EU muss daher sicherstellen, dass KI in einem geeigneten Rahmen weiterentwickelt und angewandt wird, der Innovationen fördert, gleichzeitig aber auch die Werte und Grundrechte der Union sowie ethische Grundsätze wie Rechenschaftspflicht und Transparenz schützt. Die EU hat gute Voraussetzungen, bei den Diskussionen auf globaler Ebene in diesem Zusammenhang eine Führungsrolle zu spielen.“</p>
<p>Eine <a href="https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/high-level-expert-group-artificial-intelligence"> „High-Level Expert Group on Artificial Intelligence“</a> hat sich hier im Auftrag der EU-Kommission mit verschiedenen Themen einer menschenzentrierten Künstlichen Intelligenz auseinandergesetzt. Speziell die <a href="https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/d3988569-0434-11ea-8c1f-01aa75ed71a1"> „Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI“</a> (2019) greifen – auch vor dem Hintergrund des Diskriminierungsverbots des Art 21 der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012P/TXT&from=EN">Charter der Grundrechte der Europäischen Union</a> – unter anderem das im Hinblick auf den „Gender Bias“ relevante Thema „Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness“ auf:</p>
<p style="padding-left: 3%;">„Zur Schaffung einer vertrauenswürdigen KI müssen Inklusion und Vielfalt während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems garantiert sein. Neben der Berücksichtigung und Einbindung aller betroffenen Interessenträger in den gesamten Prozess setzt dies auch die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs durch inklusive Gestaltungsprozesse sowie Gleichbehandlung voraus. Diese Anforderung ist eng mit dem Grundsatz der Fairness verbunden. […] Die von KI-Systemen (sowohl zur Ausbildung als auch für den Einsatz) verwendeten Datensätze können unbeabsichtigte historische Verzerrungen und schlechte Lenkungs- und Kontrollmodelle aufweisen oder unvollständig sein. Die Fortschreibung solcher Verzerrungen könnte (in)direkte Vorurteile und die Diskriminierung bestimmter Gruppen oder Personen zur Folge haben und Vorurteile und Marginalisierung potenziell verschärfen. Schaden kann aber auch aus einer beabsichtigten Ausnutzung von Vorurteilen (der Verbraucher) oder durch unlauteren Wettbewerb entstehen, wie z.B. durch die Vereinheitlichung der Preise durch geheime Absprachen oder einen undurchsichtigen Markt. Erkennbare diskriminierende Verzerrungen sollten nach Möglichkeit in der Phase der Datenerhebung beseitigt werden. Auch die Art und Weise, wie KI-Systeme entwickelt werden (z.B. wie der Programmcode eines Algorithmus geschrieben wird), kann durch unfaire Einflüsse beeinträchtigt werden. Dem könnte durch die Einführung von Aufsichtsverfahren entgegengewirkt werden, mit deren Hilfe der Zweck, die Einschränkungen, Anforderungen und Entscheidungen des Systems klar und transparent analysiert und angegangen werden könnten. Darüber hinaus sollte die Beschäftigung von Personen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, die aus verschiedenen Fachrichtungen stammen, gefördert werden, da dies zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt beitragen könnte.“</p>
<p>Das <a href="https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/commission-white-paper-artificial-intelligence-feb2020_de.pdf"> „Weissbuch zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“</a> (2020) greift diese Überlegungen konkreter auf. Es betont nicht nur die Chancen, die sich durch KI ergeben, sondern weist auch auf die Risiken in Verbindung mit der Nutzung von KI hin, speziell für die Grundrechte, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre und Nichtdiskriminierung. Diese Riskien „können das Ergebnis von Fehlern in der Gestaltung der KI-Systeme sein (auch hinsichtlich der Kontrolle durch den Menschen) oder von Fehlern bei der Verwendung von Daten, wenn etwaige Verzerrungen nicht korrigiert wurden (z.B. wenn das System nur mit Daten von Männern trainiert wird, was zu suboptimalen Ergebnissen für Frauen führt)“. Wenngleich auch die Entscheidungsfindung des Menschen ist nicht immun gegen Fehler und Voreingenommenheiten ist, könnten „in KI-Systemen die gleichen Voreingenommenheiten eine viel größere Wirkung entfalten und ohne die sozialen Kontrollmechanismen, die das menschliche Verhalten regeln, viele Menschen beeinträchtigen und diskriminieren“. Dies kann auch geschehen, wenn das KI-System auf Basis von problematischen Daten „lernt“. Die EU-Kommission erarbeitete auf Basis des Weissbuchs auch eine Reihe von <a href="https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/research_and_innovation/research_by_area/documents/ec_rtd_gender-bias-in-ai-factsheet.pdf"> Politikempfehlungen</a>:</p>
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</div>
<p>Die Vorreiterrolle der Europäischen Union im Bereich Gender Bias und KI zeigt sich auch durch die vielfältigen Projekte. So arbeitet derzeit etwa der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Ac10919"> Beratende Ausschuss für die Chancengleichheit</a> an einer Stellungnahme zur Künstlichen Intelligenz, in der unter anderem die Auswirkungen der KI auf die Gleichstellung der Geschlechter analysiert werden. In der Strategie der EU für die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0152&from=EN"></a> Gleichstellung der Geschlechter (2020–2024)</a> wird der Zusammenhang zwischen KI und der Gleichstellung der Geschlechter ebenfalls thematisiert. Auch das <a href="https://equineteurope.org/"> Europäische Netz der Gleichbehandlungsstellen (Equinet)</a> hat zudem unlängst einen Bericht (von Robin Allen und Dee Masters) mit dem Titel <a href="https://equineteurope.org/2020/equinet-report-regulating-for-an-equal-ai-a-new-role-for-equality-bodies/"> „Regulating AI: the new role for Equality Bodies – Meeting the new challenges to equality and non-discrimination from increased digitalisation and the use of AI“</a> veröffentlicht und darin eine Vielzahl von Empfehlungen zur gendergerechten Entwicklung Künstlicher Intelligenz ausgesprochen.
Eine erste Anlaufstelle für einen Überblick zur Vielzahl der Aktivitäten der Europäischen Union in diesem Bereich ist die <a href="https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/artificial-intelligence" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Artificial Intelligence</a> Seite der EU-Kommission. Surfen empfohlen!</p>
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